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Moldawischer Staatsangehöriger wegen mehrerer Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz am Grenzübergang Reitzenhain festgenommen und in JVA eingeliefert

In der Nacht zu heute wurde ein 39-jähriger Moldawier am Grenzübergang Reitzenhain von der Bundespolizei kontrolliert und stellte sich als bereits mehrfach vorbestraft heraus. Er hatte zwei unbezahlte Geldstrafen wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz, die ihn nun in die Justizvollzugsanstalt führen. Diese Situation wirft ein Licht auf die steigenden Bemühungen zur Regelung von Einreisen und die Durchsetzung rechtlicher Konsequenzen.

In der Nacht zum heutigen Tag wurde ein 39-jähriger moldawischer Staatsangehöriger gegen 02:25 Uhr am Grenzübergang in Reitzenhain kontrolliert. Die Kontrolle fand im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen bei seiner Einreise aus Tschechien statt. Während der Überprüfung seiner Personalien stießen die Einsatzkräfte der Bundespolizei auf zwei Ausschreibungen zur Strafvollstreckung.

Die ersten rechtlichen Konsequenzen für den Mann datieren aus dem Jahr 2021, als er vom Amtsgericht Görlitz wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe von 700,49 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt wurde. Diese Strafe blieb jedoch unbeglichen. 2022 kam es zu einer weiteren Verurteilung. Das Amtsgericht Weiden verhängte eine Geldstrafe von 2.682,50 Euro oder alternativ eine Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen, ebenfalls wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz.

Da der Mann beide Strafen bislang nicht bezahlt hatte und auch vor Ort keine Zahlungsbereitschaft zeigte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt (JVA) überstellt. Die Kontrollen am Grenzübergang in Reitzenhain, einem Ortsteil der Gemeinde Reichenau an der Pegnitz im Landkreis Chemnitz-Kostritzer Land in Sachsen, verdeutlichen die strengen Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsverstößen in Bezug auf das Aufenthaltsrecht.

Fakten

  • Ein 39-jähriger moldawischer Staatsangehöriger wurde heute Nacht gegen 02:25 Uhr im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen bei seiner Einreise aus Richtung Tschechien am Grenzübergang in Reitzenhain durch Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrolliert.
  • Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten zwei Ausschreibungen zur Strafvollstreckung fest.
  • Er war zum einen 2021 vom Amtsgericht Görlitz wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe von 700,49 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt worden.
  • Des Weiteren war er 2022 erneut wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vom Amtsgericht Weiden zu einer Geldstrafe von 2682,50 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen verurteilt worden.
  • Da er beide Strafen noch nicht beglichen hatte und auch vor Ort keine Zahlung geleistet werden konnte, wird er nun in die JVA eingeliefert.
  • Die Verurteilungen wurden am Amtsgericht Görlitz und am Amtsgericht Weiden erlassen.
  • Der 39-jährige Staatsangehörige wurde kontrolliert am Grenzübergang in Reitzenhain.
  • Reitzenhain ist ein Ortsteil der Gemeinde Reichenau an der Pegnitz im Landkreis Chemnitz-Kostritzer Land in Sachsen.
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