Zwei Polen in Görlitz wegen ausstehender Geldstrafen festgenommen
Am Wochenende wurden zwei Polen in Görlitz von der Bundespolizei wegen offener Geldstrafen festgenommen. Der 64-Jährige konnte seine Strafe von 1.200 Euro wegen Steuerhehlerei nicht begleichen und der 30-Jährige hatte eine ausstehende Geldstrafe von 1.131 Euro aufgrund eines Vergehens nach dem Waffengesetz. Beide sitzen nun im Gefängnis, da sie ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen konnten. Es ist eine ernste Situation, die zeigt, wie schnell man in rechtliche Schwierigkeiten kommen kann.
Am vergangenen Wochenende führte die Bundespolizei am Güterbahnhof Horka in Görlitz eine Personenkontrolle durch, bei der ein 64-jähriger Pole ins Visier geriet. Während der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Cottbus vorlag. Der Mann war bereits im Dezember 2022 wegen Steuerhehlerei und Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.200 Euro sowie zusätzlichen Verfahrenskosten von 684,19 Euro verurteilt worden.
Ebenfalls am Sonntag wurde ein 30-jähriger Pole in der Einreisekontrolle an der Stadtbrücke Görlitz überprüft. Auch er hatte rechtliche Probleme, da gegen ihn eine offene Geldstrafe in Höhe von 1.131 Euro, einschließlich Verfahrenskosten, bestand. Diese Strafe resultierte aus einer Verurteilung im August 2024 wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz.
Beide Männer konnten ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Staatskasse nicht erfüllen und wurden daher in Gewahrsam genommen, um ihre Strafe im Gefängnis abzusitzen.
Fakten
- Ein 64-jähriger Pole wurde am Samstag von der Bundespolizei am Güterbahnhof Horka in Horka, Görlitz, kontrolliert.
- Die Überprüfung seiner Personalien ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Cottbus.
- Der 64-jährige Pole wurde im Dezember 2022 wegen Steuerhehlerei und Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200,00 Euro plus 684,19 Euro Kosten des Verfahrens verurteilt.
- Ein 30-jähriger Pole wurde am Sonntag in der Einreisekontrolle an der Stadtbrücke Görlitz fahndungsmäßig überprüft und hatte noch eine Geldstrafe in Höhe von 1131,00 Euro (einschließlich Verfahrenskosten) offen.
- Der 30-jährige Pole wurde im August 2024 wegen des Vergehens nach dem Waffengesetz zu dieser Geldstrafe verurteilt.
- Beide Verurteilten konnten ihre Schulden bei der Staatskasse nicht begleichen und sitzen nun ersatzweise ihre Strafe im Gefängnis ab.
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